Das Urheberrecht – Fluch und Segen

Kaum ein Gesetz wird derzeit so hitzig und emotional diskutiert wie das Urheberrecht. Wozu brauchen wir es eigentlich? Wie funktioniert es, welche alltäglichen Handlungen erlaubt es und wie müsste es verändert werden, um sich aktuellen Gegebenheiten anzupassen? Ziel des Gesetzes ist es, die Urheber und diejenigen, die Verwertungsrechte an ihren Werken erwerben, zu schützen. In Artikel elf heißt es: „Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.“ Doch gerade diese „angemessene Vergütung“ wird immer wieder zum Streitpunkt. Oft läuft sie über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder VG Wort, die an Stelle der Künstler Verwertungsrechte wahrnehmen und die Einnahmen nach einem festgelegten Verteilungsplan an die Urheber auszahlen. Ähnlich finden Pauschalen auf Brenner, Festplatten oder mobile Speichergeräte Anwendung. Dadurch gerät beispielsweise die GEMA regelmäßig in die öffentliche Diskussion. Auch die Sperrung einiger Musikvideos auf Youtube, die aus einem Konflikt mit der GEMA herrühren, haben den Unmut einiger Nutzer geweckt.

Durch das Urheberrecht wird es Künstlern möglich, darüber zu entscheiden, wie ihre Werke genutzt werden, und daraus entstehende Einnahmen zu erhalten. Außerdem befähigt es die Rechteinhaber wie Verlage und Plattenfirmen, ökonomisch zu produzieren und Handel mit diesen Werken zu betreiben. Um das Recht beanspruchen zu können, reicht es, ein Werk zu erstellen, das daraufhin als geistiges Eigentum des Urhebers gilt. Zu dem Begriff Werk zählt Literatur, Musik, bildende Kunst, Filme und Theater, aber auch Computersoftware. Die Anmeldung wie bei einem Patent ist nicht nötig. Jedoch sind nur konkrete Ausgestaltungen schutzfähig, nicht die reine Idee: beispielsweise sind die Bücher der „Herr der Ringe“- Trilogie geschützt, die Idee von einem mächtigen Ring an sich aber nicht. Der Schutz gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Beim Urheberrecht wird zwischen Urheberpersönlichkeitsrechten und Verwertungsrechten unterschieden. Zu den erstgenannten gehören das Recht zu veröffentlichen sowie die Garantie, dass die Urheberschaft anerkannt und das Werk nicht entstellt wird. Es schützt somit vor einem Plagiat. Die Verwertungsrechte, in denen es um materielle Interessen geht, überträgt beispielsweise in der Buchbranche der Autor im Verlagsvertrag dem Verleger, damit dieser das Werk veröffentlichen und verbreiten kann. Das Urheberrecht betrifft jedoch schon lange nicht mehr nur die Künstler und ihre Vertreter in den Industrien. Durch die Digitalisierung kann jeder Mensch leicht zum Urheber werden und Texte oder Fotos im Internet verbreiten, wo sie von Anderen genutzt werden, oder fremde Inhalte teilen, wie Videos auf Youtube. Trotzdem herrscht bei Vielen Unklarheit darüber, wann sie das Urheberrecht verletzen. Forderungen nach einem einfachen, an die digitale Welt angepassten Gesetz kommen auf. So könnte zum Beispiel die unlizenzierte Nutzung von Texten und Bildern auf sozialen Netzwerken geregelt werden. Inzwischen ist es möglich, digitale Daten schnell und verlustfrei zu kopieren. Erlaubt ist dies deshalb jedoch nicht, da der Urheber nach wie vor die Ausschließlichkeitsrechte besitzt. Das bedeutet, dass das Werk nicht ohne seine Erlaubnis verwendet und vervielfältigt werden darf.

Damit Literatur, Musik und Filme im Alltag genutzt werden können, gibt es Schrankenbestimmungen, die Ausnahmen im Interesse der Allgemeinheit regeln. So dürfen zum Beispiel Lehrer Auszüge aus Schulbüchern für den Unterricht kopieren und Gastgeber können auf privaten Partys Musik spielen, ohne die GEMA dafür zu bezahlen. Grundsätzlich gilt, dass die Werke anderer Urheber nicht verwendet werden dürfen, um damit Geld zu verdienen. Jedoch gibt es keine Universalregelung, sondern konkrete Gesetze für Einzelfälle. Eine weitere Schranke erlaubt es, Privatkopien für sich selbst, Freunde oder Familie anzufertigen, jedoch nur, wenn die Medien keinen Kopierschutz enthalten wie bei DVDs üblich. Auch hier gibt es keine festgeschriebene Höchstzahl an Kopien. Das Urheberrecht ist also noch vollkommen an die analoge Welt angepasst. Um diese Komplikationen zu umgehen, stellen viele Künstler ihre Texte, Musikstücke und Fotos zur freien Verfügung. Möglich ist das beispielsweise mit Creative Commons Lizenzen. Diese legen fest, unter welchen Bedingungen das Werk weiterverwendet werden darf: mit Namensnennung, unverändert, oder ebenfalls in einem durch Creative Commons freigegebenen Kontext. Dass diese Alternative zum Urheberrechtsschutz nur eine vorübergehende Lösung sein kann, liegt auf der Hand. Das Urheberrecht muss den digitalen Gegebenheiten angepasst werden und trotzdem seinen Zweck erfüllen können.

von Marcella Melien siehe auch: Bundeszentrale für politische Bildung

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