Im Fokus: Bildrechte

Nur Nutzungsrechte sind veräußerlich (© Christine Frehe) 

Ob für den Blog, die Website oder den Flyer – an ein gewünschtes Bild oder Foto zu kommen, ist zu Zeiten des Internets nicht mehr wirklich schwer. Doch Vorsicht! Bilder unterliegen wie Texte bestimmten Rechten. Wir klären sie hier im Vorfeld und bieten in diesem Zusammenhang eine nützliche Übersicht über die Creative Commons des digitalen Zeitalters.

Grundsätzlich ist zwischen Urheberrechten und Nutzungsrechten zu unterscheiden. Das Urheberrecht ist unveräußerlich und liegt immer beim Fotografen, Künstler oder Illustrator. Es gilt für Bilder, Grafiken und Illustrationen gleichermaßen. Nur er kann Nutzungsrechte einräumen. Daher gilt immer: Vor Verwendung Urheber ermitteln und Rechte klären! Dabei legt der Urheber mit dem Vertragspartner fest, wie dieser sein Werk verwerten darf. Wer das ausschließliche Nutzungsrecht ergattert hat, ist alleiniger Verwerter. Das konträre Gegenstück dazu ist das einfache Nutzungsrecht, welches keine Ausschließlichkeit zusichert. Änderungen am Werk dürfen in beiden Fällen nur mit Einwilligung des Urhebers getätigt werden.

Das Recht am eigenen Bild ist nicht mit dem Urheberrecht zu verwechseln. Es meint, dass Bilder nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden dürfen. Folgende Ausnahmen gelten jedoch:

  • Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte
  • Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen
  • Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellte(n) Person(en) teilgenommen hat/haben (mindestens 5 Personen ablichten!)
  • bei einem höheren Interesse der Kunst

Eine Hilfestellung im Rechtsdschungel der digitalen Welt bietet die Non-Profit-Organisation Creative Commons. Sie stellt den Urhebern sechs vorgefertigte Lizenzverträge zur Verfügung , die Freiheiten und Grenzen in der Nutzung ihrer Werke definieren. CC- lizenzierte Inhalte schaffen eine klare Rechtslage. Verankert wird die Lizenz in den Metadaten des betroffenen Inhalts, zum Beispiel in denen eines Bildes. Hier die sechs Modelle im Überblick:

Creative Commons-Lizenzen (Icons: CC-Lizenz Namensnennung, Eric Gaba)

Mehr Informationen
[www.spreeblick.com | Autor: Johnny Haeusler | 05.10.2006 | 18:47]
[http://de.creativecommons.org/ | Abruf: 06.01.2011 | 20:53 ]

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