Rechtsstreit um Digitales als Second Hand-Produkt

Ist ein Flohmarkt für Musiktitel und künftig sogar E-Books möglich? Über den Internetdienstleister Redigi können Nutzer ihre gekauften Musiktitel weiterverkaufen. Ob dies legal im Sinne des Urheberrechts ist, wurde nun in einem Rechtsstreit zwischen der Musikfirma Capitol Records und ReDigi geklärt, wie das Branchenmagazin buchreport.de berichtete.

Auf der Internetseite ReDigi können Nutzer „gebrauchte“ Songs hochladen und verkaufen. Hierbei bezieht man sich auf die sogenannte First Sale-Doktrin des US-Urheberrechts, nach der der Urheber selbst über die Art und Weise des Vertriebs bestimmen darf. Der Wiederverkauf eines schon genutzten Gutes liegt danach allerdings im Ermessen des Verbrauchers. Ist ein Werk also von einem Nutzer gekauft, kann der neue Eigentümer das Produkt nach eigenem Belieben weitergeben.

Präzedenzfall auch für die Buchbranche?

Ein US-Bundesbezirksgericht in New York gab der Musikfirma Capitol Records nun Zuspruch, dass ReDigi das Urheberrecht verletzt, da es bei der Übertragung der Songs auf den eigenen Server digitale Kopien anfertigt. Der weitere Verlauf dieses Rechtsstreits könnte ein Präzedenzfall werden und für die Buchbranche von Bedeutung sein. Amazon hat bereits im Februar ein Patent für „gebrauchte“ Lizenzen angemeldet, in dem der Onlinehändler insbesondere auf E-Books eingeht.

Julia Ruta

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