Barrierefreiheit

Auch im Verlagswesen ist es dringend an der Zeit, sich über Barrierefreiheit mehr Gedanken zu machen und sich für sie einzusetzen, denn die Situation für Blinde und Sehbehinderte ist noch lange nicht zufriedenstellend.Nur ein Bruchteil der herausgegebenen Bücher ist auch in Großdruck oder Brailleschrift (Blindenschrift, durch Erhebungen erfühlbar) erhältlich – eine große Einschränkung des Lesegenusses, aber auch der Bildung für Blinde und Sehbehinderte.

Natürlich gibt es für das Lesen auch gute Alternativen, so zum Beispiel DAISY. Diese Art der speziell auf Blinde abgestimmten Hörbücher bietet unter anderem die Möglichkeit zum Blättern, Stöbern, Lesezeichen setzen, digitalen Text hinterlegen und wird damit zum navigierbaren Multimedia-Dokument. Durch seine vielen Vorteile ist es weit verbreitet und viel genutzt. Doch Hören ist nicht gleich Lesen.

In den letzten Jahren wurde dann eine Art „elektronisches Buch“ oder vielleicht mehr als ein Laptop für Blinde zu bezeichnen, entwickelt: HyperBraille. Das grafikfähige Display für Blinde besitzt neben verschiedenen Steuerungstasten auf der Größe eines A4-Blattes 7200 einzelne Stifte, die durch einen Piezobieger über die Oberfläche herausgeschoben werden können. Somit ist es möglich, Brailletext, aber auch Tabellen, Grafiken, Diagramme und Bilder darzustellen. Angeschlossen an den PC kann es so den Bildschirm in Punktschrift abbilden. Da die Kosten für ein solches Gerät sehr hoch sind und es eine sehr junge Entwicklung ist, konnte es sich im Alltag noch nicht etablieren, obwohl es eine große Erleichterung der Arbeit und einen Zuwachs an Möglichkeiten der Freizeitgestaltung mit sich bringt.

Neben diesem Konzept, die Punktschrift digital darzustellen, gibt es auch noch weitere Ideen wie die Herstellung handlicherer Geräte in angelehnter Form zu         E-Book Readern oder Tablets. Bei diesen Entwürfen gibt es ebenso eine speziell entwickelte Oberfläche, die Brailletext darstellen kann – leider ist dies bis jetzt weiterhin nur eine Idee die auf Umsetzung wartet. Die rasante Entwicklung der Technik (und der damit einhergehende Preisverfall der Hardware) wird aber aller Voraussicht nach dem Prozess entgegenkommen, damit günstigere Lösungen gefunden werden können.

Ein gutes Beispiel für Barrierefreiheit aber bietet bereits jetzt Trendsetzer Apple, denn bereits heute ist es Dank einer im Gerät realisierten Steuerungssoftware (Screenreader) möglich, dass blinde und sehbehinderte Anwender iPhone, iPad und andere Apple Produkte nutzen.

Neben dem technischen gibt es aber ein viel schwerwiegenderes Problem: die Inhalte. Denn die Technik ist bestimmt noch nicht optimal, aber zumindest erst einmal zufriedenstellend. Der Inhalt dagegen ist dies nur in geringem Maße.

Zum Beispiel durch DRM geschützte Daten können nicht umgewandelt werden, sind nicht barrierefrei und somit zum Beispiel nicht mit DAISY wiedergebbar. Die neue Weiterentwicklung des E-Pub Standards E-Pub 3.0 dagegen ermöglicht Barrierefreiheit – Bilder werden beschrieben, Navigation im Text ermöglicht, XML Mark-up eingesetzt und dadurch kann im späteren Produkt auch für Blinde ein guter Lesefluss entstehen. E-Pub 3.0 muss nun „nur noch“ konsequent eingesetzt werden, dann ist ein weiterer Schritt zur Barrierefreiheit in der Verlagsbranche getan.

Leitlinien und weitere Gründe für Verlage zu barrierefreiem Publizieren sind auch unter info.libreka.de zu finden. Für die Umsetzung  dieser Leitlinien und die Aufbereitung barrierefreier Daten setzt sich auch die Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig (DZB Leipzig) ein.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch Herr Dr. Kahlisch, Direktor der DZB Leipzig, für sein Gespräch über  Barrierefreiheit in Bezug auf elektronisches Publizieren danken.

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