Landgericht unterstützt Verlage bei Nutzung digitaler Inhalte

Die Digitalisierung macht auch vor der Buchbranche nicht Halt. Der Markt ist im Wandel. Das E-Book gewinnt an Bedeutung, auch wenn viele Verlage noch etwas zurückhaltend sind. Dies liegt sicher nicht zuletzt an der diffizilen Nutzung und Verbreitung von digitalem Content. Das Landgericht Bielefeld hat nun eine richtungsweisende Entscheidung in Bezug auf den Wiederverkauf von E-Books getroffen.

Urteil gefallen: der Verkauf von „gebrauchten“ E-Books bleibt verboten

Der verkauf gebrauchter E-Books ist urheberrechtswidrig, wenn dies ohne Zustimmung des Rechteinhabers geschieht, so entschied es das Landgericht Bielefeld. Laut buchreport.de sei Grundlage für das Urteil die Tatsache, dass „Dateien […] verlustfrei, praktisch ohne Gebrauchsverlust, digital übertragen werden können, ohne dass der ursprüngliche Veräußerer hieran partizipiert.“

Die Besonderheit beim Kauf von E-Books besteht zudem darin, dass der Käufer lediglich ein Nutzungsrecht für den Inhalt, jedoch nicht das Eigentumsrecht an der heruntergeladenen Mediendatei erwerbe und somit auch kein Weiterverkaufsrecht besitzt. Der Börsenverein begrüßte das Urteil. Der Verbands-Justiziar Christian Sprang erklärte: „Der Primärmarkt für digitale Kreativgüter würde zusammenbrechen, wenn Verbraucher E-Books und andere digitale Inhalte einfach gebraucht weiterverkaufen dürften. […] Wir sind zuversichtlich, dass auch der Europäische Gerichtshof das Herunterladen „gebrauchter“ E-Books und Hörbücher nur mit Zustimmung von Urhebern und Verlagen gestatten wird.“

Sekundäre Nutzung digitaler Inhalte spielt für viele Verlage noch eine Nebenrolle

Die Nutzung von digitalen Content spielt für viele Verlage immer noch eine untergeordnete Rolle. Dies
geht aus einer Umfrage der Autorenverbände in Deutschland, Österreich und der Schweiz hervor, bei welcher 1.200 Autoren befragt wurden. Nur 55 Prozent der neuen Verträge enthalten eine Klausel zur digitalen Nutzung der Werke. Auch Zusatzvereinbarungen über die digitale Nutzung früherer Werke wurden nur mit 17 Prozent der Befragten getroffen. Die ausschließlich digitale Nutzung neuer Werke wird bisher nur vereinzelt abgeschlossen (6 Prozent).

In Zeiten der zunehmenden Digitalisierung ist ein Wandel der Publikationsformen unabdingbar. Daher wird die Nutzung digitaler Inhalte für die Verlage eine immer größere Rolle spielen. Das Urteil des Landgerichts Bielefeld schützt den Primärmarkt digitaler Güter. Somit liegt es jetzt an den Verlagen auf die Strömungen der digitalen Welt einzugehen und neue Märkte zu erschließen.

Magdalena H.

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