EU Datenschutz-Grundverordnung

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Autorin: Lisa-Marie Träumer

In den letzten Tagen stieß man immer häufiger auf Schlagzeilen über die EU Datenschutz-Grundverordnung oder kurz EU-DSGVO.

Wir wollen hier nun kurz darüber informieren, was es damit auf sich hat.
Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft, die bereits seit 2012 verhandelt und ausgearbeitet worden ist. Sie ersetzt die bisher noch geltende, aber veraltete Richtlinie von 1995 und vereinheitlicht die Datenschutzrichtlinien in 99 Artikeln für alle EU-Mitgliedsstaaten.

Da sie festlegt, wie personenbezogene Daten von EU-Bürgern gesammelt und verarbeitet werden dürfen, gelten diese Vorgaben für jeden, der diese privaten Daten nutzt. Folglich zum Beispiel auch für Blogger, Sportvereine oder Onlineshop-Betreiber, weil unter anderem schon der Name, das Geschlecht oder die IP-Adresse des Nutzers zu diesen Daten gehören. Auch Facebook, Instagram, Google und andere internationale Unternehmen müssen sich an die neuen Bestimmungen halten, da sie auf dem europäischen Markt tätig sind.

Diese müssen jetzt zum Beispiel bei Nutzern unter 16 Jahren das Einverständnis der Eltern einfordern. Geahndet wird von den Datenschutzbehörden oder Behörden in den jeweiligen EU Ländern, wenn die Vorgaben ab diesem Zeitpunkt nicht beachtet werden. In diesem Fall muss mit hohen Strafen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens gerechnet werden.
Für den Privatnutzer bringt die neue Verordnung viele Vorteile. Zum Einen bekommt er eine bessere Kontrolle über seine Daten und hat somit das Recht eine klare Auskunft darüber zu bekommen, wo und zu welchem Zweck die Daten verwendet werden. Zum Anderen bekommen die Nutzer Lösch- und Widerspruchsrechte, die es ihnen ermöglichen personenbezogene Daten zu löschen, wenn diese nicht länger für den jeweiligen Internetdienst notwendig sind.

Verbraucherschützer sehen der neuen Verordnung positiv entgegen. Allerdings gibt es auch Kritiker, die anmerken, dass einige Absätze stark unterschiedlich interpretierbar sind und somit Internetdienstleister fürchten müssen, diese falsch umgesetzt zu haben. Wie gut die Umsetzung der Datenschutzverordnung von statten gehen wird, wird sich in der näheren Zukunft zeigen.

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